Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
 
 

Informationen zur Grundsteuerreform

Verwaltungsgemeinschaft Wünschendorf/Elster, den 05.08.2022

Eigentümer von Grundbesitz, Eigentumswohnungen und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt einreichen. Die Thüringer Finanzämter nehmen die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwertes seit dem 1. Juli 2022 und noch bis zum 31. Januar 2023 an. Die Erklärung kann online über www.elster.de beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

 

Der Freistaat Thüringen hat unter grundsteuer.thueringen.de ein Portal mit Informationen rund um die Grundsteuer eingerichtet und unter der Nummer 0361/57 3611 800 eine Hotline geschaltet. Bodenrichtwerte können unter boris.thueringen.de oder über den Grundsteuer-Viewer Thüringen abgerufen werden.