Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
 
 

Beglaubigung


Allgemeine Informationen

Nur einfache Beglaubigungen!

(Zweitschrift stimmt mit der Orginalabschrift überein)

 

Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) werden vom Standesamt beglaubigt.


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt