Beglaubigung
Allgemeine Informationen
Nur einfache Beglaubigungen!
(Zweitschrift stimmt mit der Orginalabschrift überein)
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) werden vom Standesamt beglaubigt.
Nur einfache Beglaubigungen!
(Zweitschrift stimmt mit der Orginalabschrift überein)
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) werden vom Standesamt beglaubigt.