Fischereischeine
Allgemeine Informationen
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein mit sich führen. § 26 Abs. 1 Thüringer Fischereigesetz (Fischereischeinpflicht)
Rechtsgrundlagen
Thüringer Fischereigesetz i.V.m. der Verwaltungsvorschrift "Fischereischeine"
Notwendige Unterlagen
Neuausstellung:
- formeller schriftlicher Antrag bei der zuständigen Verwaltung (Musterantrag siehe Formulare)
- Zeugnis über eine bestandene Fischerprüfung (außer Jugendfischereischein und Vierteljahresfischereischein)
- Personalausweis/Reisepass
- ein Passbild
- Geld
Kosten
Folgende Gebühren sind gemäß § 37 Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO) vom 11. August 2020 seit 25.09.2020 gültig:
- Jugendfischereischein 12,00 €
- Vierteljahresfischereischein 25,00 €
- Jahresfischereischein 18,00 €
- Fünfjahresfischereischein 45,00 €
- Zehnjahresfischereischein 70,00 €
- Fischereischein auf Lebenszeit 245,00 €
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Frau Friebe
Ronneburger Straße 68 A
07580 Seelingstädt (036608) 96312
(036608) 96325
Frau Schwabe
Poststraße 8
07570 Wünschendorf/Elster (036603) 607983
(036603) 88246