Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
 
 

Reisepass


Allgemeine Informationen

Deutsche Staatsangehörige müssen, wenn sie über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland (bzw. der Europäischen Union) ausreisen oder wieder einreisen, einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Der Reisepass ersetzt außerdem den Personalausweis, obwohl er im Gegensatz zu diesem nicht die Anschrift des Inhabers enthält.

 

Vorläufiger Reisepass: In Eilfällen kann zugleich mit dem (endgültigen) Reisepass ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

 

Mehrere Reisepässe: Bei berechtigtem Interesse besteht die Möglichkeit, für dieselbe Person mehrere Reisepässe auszustellen (beispielsweise wenn wegen bestimmter Visaeinträge im Pass Schwierigkeiten bei der Einreise in weitere Staaten zu befürchten sind).

 

Biometrischer Reisepass (ePass):

 

Seit dem 1. November 2005 werden die so genannten biometrischen Reisepässe (auch ePass genannt) ausgegeben. Darin ist ein Chip integriert, der - neben den persönlichen Daten des Passinhabers - auch das digitale Gesichtsbild enthält. Die Lichtbilder müssen deshalb "biometrietauglich" sein. Dazu gehört insbesondere, dass das Gesicht nicht mehr im Halbprofil, sondern in Frontalansicht dargestellt ist. Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip im Reisepass zusätzlich auch zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

 

 


Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetztes


Notwendige Unterlagen

  • 1 aktuelles Passbild (biometrisch)
  • Personalausweis oder Reisepass - auch wenn ungültig
  • aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts-/ Eheurkunde)
  • Reisepass/Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

Gebühren

  • für Personen ab 24 Jahren       =  60,00 EUR
  • für Personen unter 24 Jahren   =  37,50 EUR
  • Expresspass (in 72 Stunden) zusätzlich zur o.g.Gebühr 32,00 EUR

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt