Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
 
 

Antrag Rundfunkbeitragsbefreiung / -ermäßigung (früher GEZ)


Allgemeine Informationen

Seit 2013 gibt es einen neuen Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln. Seit 01.01.2013 gilt: eine Wohnung - ein Beitrag. Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr.

Bürgerinnen und Bürger können für Ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeiotragspflicht bzw. Ermäßigung des rundfunkbeitrags beantragen. Dafür muss einer der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • soziale Gründe (z.B. Empfänger von Sozialhilfe, ALG II, Ausbildungsförderung, Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe)
  • gesundheitliche Gründe (z.B. Blinde mit Gad der Behinderung von wenigstens 60 und mehr)

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de oder unter der Servicenummer 018599950400!


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt