Verwaltungsgemeinschaft Ländereck
 
 

Kinderreisepass


Allgemeine Informationen

 

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) zu beantragen.

Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Dieser wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert.

 

Ein Kinderreisepass wird für Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und muss unabhängig vom Alter des Kindes ein Lichtbild enthalten. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26.06.2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Ab diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.


Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetes


Notwendige Unterlagen

  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung durch mindestens einen Sorgeberechtigten (Personalausweis oder Reisepass ist vorzulegen)
  • persönliche Erscheinen des Kindes (unabhängig vom Alter)
  • alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)

  • Geburtsurkunde des Kindes

  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; bei alleinigen Sorgerecht bitte den Nachweis für das alleinige Sorgerecht (Negativattest des Jugendamtes) mitbringen

  • biometrisches Lichtbild

Gebühren

  • Neuausstellung eines Kinderreisepass       = 13,00 € (nur noch 1 Jahr gültig!!!)
  • Verlängerung des Kinderreisepasses         =   6,00 €

Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt